Freihaltung des 10-Meter-Bereiches an Gewässern

Aus aktuellem Anlass und zu Beginn der Starkregensaison bittet die Gemeindeverwaltung alle Gewässeranlieger an allen Bächen und weiteren Gewässern 3. Ordnung der Gemeinde Grafschaft um Achtsamkeit. In den überflutungsgefährdeten Flächen entlang des Baches dürfen im 10-Meter-Bereich weder bauliche Anlagen stehen noch bewegliche Objekte stehen oder liegen. Hierbei wird besonders auf weiterlesen…