Freihaltung des 10-Meter-Bereiches an Gewässern

Aus aktuellem Anlass und zu Beginn der Starkregensaison bittet die Gemeindeverwaltung alle Gewässeranlieger an allen Bächen und weiteren Gewässern 3. Ordnung der Gemeinde Grafschaft um Achtsamkeit.

In den überflutungsgefährdeten Flächen entlang des Baches dürfen im 10-Meter-Bereich weder bauliche Anlagen stehen noch bewegliche Objekte stehen oder liegen.

Hierbei wird besonders auf folgende Gefahrenquellen entlang des Baches und den Wegeseitengräben hingewiesen, die die Durchlässe verstopfen und das Wasser an Gefahrenpunkten aufstauen können:

  • Baumaterialien
  • (Brenn-) Holzlagerungen, Grünschnittablagerungen oder Strohballen
  • provisorische Hütten und Ähnliches
  • Sitzgarnituren (z.B. Gartenstühle oder Bierzeltgarnituren
  • sonstige (Müll-) Ablagerungen (Blumentöpfe, Wannen, etc.)
  • nicht genehmigte Befestigungen am Bach z.B. Mauern oder Leitplankenbefestigungen, Staudämme, Brücken etc.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Anlieger um Beseitigung der potenziellen Gefahrenquellen entlang des Baches und setzt dabei auf die Übernahme von Eigenverantwortung gegenüber ihren Unterliegern.

Der Schutz vor Überflutung bzw. Überflutungsschäden ist nicht nur eine gemeindliche, sondern auch eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass gemeinsam alle Gefahrenstellen beseitigt bzw. vermieden werden.

Bei Rückfragen zum Thema Starkregenvorsorge und Gefahrenstellen in überflutungsgefährdeten Flächen kann sich an die zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Herrn Friedhelm Moog (02641/8007-20), Herrn Helge Lippert (02641/8007-25) oder Frau Karen Meyer (02641/8007-26) gewendet werden. Informationen befinden sich auch auf der Gemeindehomepage www.gemeinde-grafschaft.de.

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