Fragen&Antworten

Wann spricht man von Starkregen?
Wenn in kurzer Zeit außergewöhnlich große Niederschlagsmengen auftreten, spricht man von Starkregen. Meteorologisch wird er wie folgt definiert: mehr als 15 l/m² Niederschlag in kurzer Zeit (1 Std.) (d.h. ca. 1,5 Wassereimer pro Quadratmeter). Es können auch wesentlich größere Regenereignisse auftreten – in den letzten Jahren wurden auch schon 200 l/m² Regen in 2 Stunden gemessen. Mit anderen Worten fällt nicht selten innerhalb weniger Stunden oder Minuten die Niederschlagsmenge eines ganzen Monats. Derartige temporäre Starkregenereignisse sind nichts wirklich Neues. Aufgrund des Klimawandels werden sie sehr wahrscheinlich häufiger sowie heftiger auftreten und entsprechend mehr Orte treffen. Aktuell gehen die Prognosen von bis zu 6 Ereignissen jährlich aus.

Wie kommt es zu Starkregen?
Entscheidende Einflussfaktoren für Starkregen sind die Lufttemperatur, die Windströmungen und die Windstärke. Wenn an heißen Tagen die Temperatur der Luft ansteigt, wird mehr Wasserdampf in der Atmosphäre aufgenommen und durch Temperaturdifferenzen entstehen starke, vertikale Winde. Diese bringen die feuchte Luft in höhere, kühle Zonen. Dort kondensiert der Wasserdampf an kleinen Staubpartikeln oder anderen Teilchen. Die Tropfen nehmen, oft durch Kollision mit anderen Tropfen, solange an Masse zu, bis ihr Gewicht die Kraft der Aufwinde übersteigen. Durch die starken vertikalen Windströmungen bilden sich größere Tropfen als normalerweise. Diese ergießen sich plötzlich und kaum berechenbar über relativ kleinen Gebieten.

Starkregen- Wissen kompakt:
Merkmale von Starkregen:

  • Extreme Niederschlagsmengen in kurzer Zeit
  • Bevorzugt im Sommer
  • Kleinräumiges Auftreten
  • Hoher Oberflächenabfluss und Bodenabtrag (Erosion, Schlamm, Treibgut)
  • Kurze Vorwarnzeiten, unsichere Vorhersagen

Fazit: Tritt ein solches Ereignis erst ein, gibt es praktisch kaum noch Möglichkeiten, Schaden abzuwehren. Daher müssen im Voraus Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Warum ist Starkregen eine so große Gefahr?
Bei Starkregen geht es um große Wassermengen, er ist kaum konkret vorherzusagen, dauert nur kurz und betrifft meist Gebiete von wenigen Quadratkilometern. Dort allerdings kommt es oft zu hohen Schäden. Denn der Boden, die Kanalisation und die Grundstücksentwässerung können die Wassermassen nicht aufnehmen. Nach langen Trockenzeiten oder auch auf versiegelten Böden bzw. ungünstigen Bodenverhältnissen (wie z.B. Löss- oder Lehmböden) fließt das Wasser großflächig ohne zu versickern ab und überflutet tiefer liegende Bereiche. Kleine Gewässer schwellen stark an, zusätzlich verschärft das von den Hängen fließende Wasser die Situation. Die Folge: Siedlungsgebiete werden überflutet und große Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden sowie der Infrastruktur können durch diese Sturzfluten entstehen.

Wären größer dimensionierte Kanäle die Lösung für das Starkregenproblem?
Deutsche Kanalisationen sind für normale Niederschläge ausgelegt. Trotz des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Starkregenereignissen sowie ihren Schäden stünde die flächendeckende extreme Vergrößerung in keinem wirtschaftlichen und nachhaltigen Verhältnis. Außerdem wäre es nur eine Teillösung, denn die Abflüsse von Dächern und Straßen sind schon überlastet, bevor die Wassermassen den Kanal erreichen. Und größere Kanäle führen lediglich zu einer Verlagerung der Wassermassen– auch der größte Kanal endet irgendwann in einem Gewässer – im schlimmsten Fall werden dann die tiefer liegenden Orte überflutet.

Welche Schäden können an Gebäuden entstehen?
Grundsätzlich kann das Wasser über drei Wege in Ihr Gebäude eindringen: Oberirdisch durch Lichtschächte, bodennahe Fenster und Türen, über das Kanalsystem und durch einen steigenden Grundwasserspiegel. Besonders betroffen sind neben Kellerräumen und Tiefgaragen Souterrainwohnungen, Gärten, Terrassen und – in Senken- das Erdgeschoss sowie Gebäude in Hanglage. Sind Kellerräume nicht gegen Rückstau aus der Kanalisation gesichert, können sie durch austretendes Wasser volllaufen. Neben der Beschädigung von Sachgegenständen in den betroffenen Räumen leidet die Gebäudesubstanz durch Nässe, Schimmel und im Wasser enthaltene Verunreinigungen.

Wie kann ich mein Gebäude bzw. meine Wohnung gegen die Folgen von Starkregenereignissen absichern?
Grundsätzlich sollte allen Maßnahmen eine gründliche Analyse der Gefährdungslage und möglicher Schäden vorausgehen. Im Anschluss daran verspricht ein sinnvoll kombiniertes Maßnahmenpaket die beste Absicherung. Dabei sollte man sich von einem Sachkundigen beraten lassen, der einen Hochwasserpass ausstellen kann. Folgende bauliche Maßnahmen können sinnvoll sein:

  • Bodensenken, die das Wasser auf dem Grundstück verteilen, sodass es großflächig versickern kann. (Dies funktioniert auf der Grafschaft aufgrund der Löss- und Lehmböden nur unzureichend.
  • Es werden zusätzlich Drainagen benötigt.)
  • Barrieresysteme wie z. B. Bodenschwellen, insbesondere bei Gebäuden, die in Senken liegen
  • Mobile Schutzelemente (Barrieren, Fensterklappen)
  • Aufkantungen an Lichtschächten und Kellereingängen
  • Horizontale wie vertikale Abdichtung des Kellers sowie Dränung
  • Bauliche Maßnahmen („Weiße Wanne“) u.a. gegen drückendes Grundwasser
  • Überprüfung von Rohrdurchführungen
  • Regelmäßige Reinigung der Regenrinnen und -rohre
  • Rückstausicherung gegen aus der Kanalisation eindringendes Wasser
  • Darüber hinaus können Sie Ihren Schaden bei einem Wassereintritt reduzieren, wenn Sie die Kellerräume entsprechend einrichten und nutzen:
    • Den Keller nicht als Wohnraum ausstatten und dort keine
      wertvollen/empfindlichen Gegenstände lagern
    • Wasserbeständige Materialien verwenden wie Fliesen; keine Tapeten
    • Elektrische Leitungen an der Kellerdecke verlegen
  • Heizöltanks gegen Wassereintritt und Aufschwimmen absichern (Ab einer gewissen Wassermenge aufgrund der starken Auftriebskräfte
  • Abschluss einer Elementarschadenversicherung: darauf achten, dass Starkregen und Hochwasser abgedeckt sind!

Starkregen, Sturm, Überschwemmung – Was ist wie versichert?

  • Gebäude

Vom Sturm abgedeckte Dachziegel oder durch umherfliegende Teile oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben – Wenn das Haus oder Nebengebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernimmt der Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden.
Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung.

  • Häuser in der Bauphase

Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umhergeschleudert werden.
Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

  • Autos

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden.

  • Persönliches Hab und Gut

Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.

Wer zahlt, wenn das Wasser abgeflossen ist?
Grundsätzlich haftet weder der Bund, ein Bundesland oder die betreffende Kommune für Schäden, die infolge von Überschwemmungen entstanden sind. Wettereinflüsse sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos, dem jeder in gleichen Maß ausgesetzt ist. Folge: Jede Privatperson ist selbst dafür verantwortlich, sich gegen die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu schützen. Zu einer Haftungsproblematik kann es jedoch dann kommen, wenn der betroffenen Gemeinde ein (schuldhafter) Verstoß gegen ihre Pflichten im Rahmen der Abwasserbeseitigung
bzw. des Hochwasserschutzes nachgewiesen werden kann. Die Frage, ob ein Schadenersatzanspruch besteht, ist immer vom Einzelfall abhängig. Eine rein schematische Beurteilung scheidet deswegen aus, weil kein Schadensfall dem anderen gleicht. Die geographische Lage der von einer Sturzflut betroffenen Gemeinde, die topographische Lage des betroffenen Grundstücks und das Ausmaß der Sturzflut sind ebenso individuelle Faktoren, wie die jeweils getroffenen Schutzvorkehrungen, die neben zahlreichen anderen Aspekten in eine gerichtliche Entscheidung einzufließen haben. Nur eine
sorgfältige Abwägung aller Gesamtumstände kann die Frage beantworten, ob eine Kommune schadenersatzpflichtig ist.

Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Für einen durch Starkregen und/oder Sturzflut entstandenen Schaden haftet jeder selbst. Die Gemeinde ist nicht in der Pflicht, für private Schäden aufzukommen. Es sei denn – und diese Frage ist fast nur auf gerichtlichem Wege lösbar – der Einzelne kann nachweislich einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Gemeinde geltend machen.

Die Gemeinde Grafschaft hat in den bisherigen Starkregenereignissen immer eine Soforthilfe vom Gemeinderat beschließen lassen, die als „erste Hilfe“ auf Antrag jeden Betroffenen ausgezahlt wird. Zusätzlich werden Spendenkonten eingerichtet, deren Spenden an Betroffene in mehreren Spendenauszahlungsrunden vergeben werden. Auch das Land stellt Hilfeleistungen, wenn Betroffene hohe oder existenzbedrohende Schäden nachweisen können. Die Anträge auf Hilfeleistungen können nach den Starkregenereignissen auf der Gemeindehomepage abgerufen werden.

Welche Maßnahmen kann die Kommune ergreifen?
Neben der Planung, dem Betrieb und der Wartung des Kanalnetzes kann sich die Kommune über verschiedene Maßnahmen auf Starkregenereignisse vorbereiten und einiges für die kommunale Überflutungsvorsorge tun: bauleitplanerisch, städtebaulich und ingenieurtechnisch als auch organisatorisch und administrativ. Dabei sollten u. a. folgende Ziele verfolgt werden:

  • Oberflächenwasser in der Fläche zurückzuhalten
  • unvermeidbares Oberflächenwasser im Straßenraum geordnet und schadensarm abzuleiten oder zwischen zu speichern (durch die multifunktionale Nutzung von Flächen, z. B. kann ein Park im Starkregenfall als Wasserrückhaltebereich dienen)
  • Oberflächenwasser gezielt Freiflächen zum Rückhalt zuzuführen
  • Renaturierung versiegelter Flächen, Schaffung von Grünanlagen und natürlichen Böden, Erosion verhindernde Bepflanzung
  • Ökologische Aufwertung und Erhalt von Grünzonen, Biotopen und Waldflächen als Vorsorgebeitrag zur Retention von Starkregen, Ausgleichsflächenmanagement und Erosionsschutz
  • eine schadlose Ableitung in Gewässern und Entwässerungsgräben zu ermöglichen
  • die frühzeitige Einbeziehung der Überflutungsvorsorge bei der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen vorzusehen
  • eine organisatorische Struktur für die ressortübergreifende Koordinierung zu schaffen
  • Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen
  • die Bürger über die bestehenden Risiken und ihre Eigenverantwortung zu informieren und bezüglich der Eigenvorsorge zu beraten
  • Aufklärung von Landwirten, Forstbediensteten und anderen Gruppen
  • ein ganzheitlich ausgerichtetes Risiko-Management gebietsübergreifend herzustellen und zu pflegen
  • Engagement bei Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen
  • Förderung von naturnaher Regenwasserbewirtschaftung und Maßnahmen, die vor den Folgen von Starkregen schützen
  • Bürgerliches Engagement in diesem Bereich fördern

Wo können die Informationen zur Starkregen- bzw. Hochwassergefährdung abgerufen werden?
Hochwasserinformation und -vorhersage bei Sturzfluten
Eine Sturzflut entsteht nach Starkregen, meist in Verbindung mit Gewitter oder Unwetter, wenn innerhalb weniger Stunden riesige Wassermassen über einem lokal begrenzten Gebiet niedergehen. Je nach Abflussbereitschaft des Gebietes fließt der gefallene Regen mit hoher Geschwindigkeit abwärts und sammelt sich in den Tiefenlinien und Bächen. Dabei hängt die Zeit, die der Niederschlag braucht, um in den Talsohlen anzukommen, vor allem von der Größe, dem Gefälle und der Gestalt des Einzugsgebietes ab. Je kleiner das Einzugsgebiet ist, desto kürzer sind die Fließwege. Ist das kleine Einzugsgebiet dazu noch steil und glatt, entwässert es sehr schnell. Sturzfluten sind wegen ihrer Plötzlichkeit sehr gefährlich. Während die Hochwasservorhersage an den mittleren und großen Flüssen wie der Nahe und dem Rhein schon sehr gut funktioniert, ist die Vorhersage von lokalen Sturzfluten nach wie vor unpräzise. In kleinen Einzugsgebieten ist die Zeitspanne vom Regenereignis bis zur Bildung des Hochwasserabflusses zu kurz, um Wasserstandsvorhersagen zu berechnen. Hier sind durch das Landesamt für Umwelt Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz zum jetzigen Zeitpunkt lediglich regionsbezogene Unwetterwarnungen und Hochwasserfrühwarnungen mit Hochwasserinformationen möglich.

Bei dem Hochwasserfrühwarnsystem des Landes (http://fruehwarnung.hochwasser-rlp.de/) wird eine regionsbezogene Hochwasserfrühwarnkarte erstellt, die die Hochwassergefährdung in verschiedene Warnstufen einteilt. Dabei werden der aktuelle Zustand des Gebiets und die Abflussbereitschaft berücksichtigt. Die Hochwassergefährdung wird in Warnklassen angegeben.

Die Warnklassen enthalten Angaben zur Auftretenswahrscheinlichkeit der erwarteten Hochwasserscheitel sowie weitere allgemeine Informationen zur Hochwassergefährdung. Die Warnregionen entsprechen den Land- und Stadtkreisen. Die Einfärbung einer Warnregion in lila, rot, orange, gelb oder grün entspricht der jeweils aktuellen Warnklasse.

Die Homepage der Hochwasserfrühwarnung ist mit der Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Stark- und Dauerregen verlinkt.
Die Warnungen basieren auf Vorhersagemodellen, deren Lokalisierung auf eine
bestimmte Region jedoch nach wie vor schwierig ist, so dass das Warnmanagement bisher auch auf Landkreisebene endete. Seit Juli 2016 wird auf Gemeindeebene gewarnt.

Der DWD warnt vor Starkregen in zwei Stufen: Er gibt eine Wetterwarnung vor Starkregen, wenn voraussichtlich eine Regenmenge von 10 – 25 mm (l/m²) in einer Stunde oder 20 – 35 mm (l/m²) in sechs Stunden erreicht wird. Werden diese Werte überschritten (Regenmengen >= 25 mm / 1 Std. oder >= 35 mm / 6 Std., erfolgt eine Unwetterwarnung vor heftigem Starkregen.
Ziel ist es, die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die Gefahr eines Starkregens mit Hochwasser zu informieren, um möglichst viel Zeit zu geben, die vorrangigsten Vorsorgemaßnahmen umzusetzen.
Das Hochwasserfrühwarnsystem des Landes und die Warnmeldungen des DWD werden
kontinuierlich weiterentwickelt, gesonderte Maßnahmen speziell für die Gemeinde Grafschaft, werden zu diesem Thema nicht festgelegt.

Zusätzlich gibt es verschiedene Smartphone-Apps, die zuverlässig vor Starkregen und anderen schweren Unwettern warnen: