Bachpatenschaften

Die Gemeinde Grafschaft hat auf Ihren 58km² Gemeindefläche 59km Gewässerläufe. Diese sind auf zahlreiche kleine Bäche aufgeteilt.  2016 hat die Gemeinde Grafschaft zwei Mitarbeiter eingestellt, die sich ausschließlich um die Unterhaltung der Gewässer kümmern. Dennoch sind die Kapazitäten in einer kleinen Gemeinde wie unserer begrenzt, weshalb es ist nicht möglich, überall gleichzeitig zu sein uns auf alle Problemstellen aufmerksam zu werden.

Deshalb benötigen wir Ihre Mithilfe.

Übernehmen Sie allein , mit einer Gruppe von Mitstreitern,  oder Ihr Verein eine Gewässerpatenschaft für einen Gewässerabschnitt an einem der Bäche in der Grafschaft und unterstützen uns so bei der Pflege der Gewässer.

Was ist eine Bachpatenschaft?
Die rheinland-pfälzische AKTION BLAU überträgt den Bachpaten eine wichtige Funktion. Sie vertreten die Öffentlichkeit, die fordert: „Wir wollen,
dass am Gewässer etwas für unsere Umwelt und für unsere Zukunft getan wird.“

Eine Bachpatenschaft ist eine gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltung. Sie bedeutet,den Unterhaltungspflichtigen, also die Gemeinde Grafschaft, bei seiner Aufgabe zu unterstützen. Das heißt aber nicht, sich als
verlängerter Arm des Gewässerunterhaltungspflichtigen zu verstehen.

 

Der Bachpate kann durchaus seinem Leitbild folgen und sich eigene Ziele setzen. Natürlich können und sollen Bachpaten in der Gewässerpflege
je nach ihren Möglichkeiten „mit Hand anlegen“. Der tiefer gehende Sinn der Bachpatenschaft besteht in dem Beitrag zur Umwelterziehung
durch beispielgebendes, umweltbewusstes Verhalten und Handeln sowie durch ständigen Einsatz für das Gewässer. Bachpaten können auf die Verantwortlichen einwirken, sie vielleicht gelegentlich sogar drängen, für „ihr Gewässer“ etwas zu unternehmen.

Die Verantwortung für das Gewässer bleibt weiterhin beim Unterhaltungspflichtigen. Nur in Absprache mit ihm darf der Bachpate Aktionen durchführen. Die beiden Partner sollte Vertrauen und Zusammenarbeit verbinden.
Der Unterhaltungspflichtige erwartet, dass der Bachpate nach besten Kräften zur Pflege eines bestimmten Gewässers oder Gewässerabschnittes beiträgt. Es gilt nicht, den Bachpaten gönnerhaft zu dulden, sondern ihn zielstrebig in die Gewässerpflegearbeit einzubinden und ihm zu konkreten und öffentlichkeitswirksamen Erfolgen zu verhelfen.

Der Bachpate erwartet Möglichkeiten, sich für die Pflege des Gewässers einzusetzen. Dies ist zugleich aber auch eine Verpflichtung, die Verantwortung für den Zustand des Gewässers in gewissem Maße mitzutragen. Je nach ihren Möglichkeiten können und sollen Bachpaten „mit Hand anlegen“.

Typische Aufgaben eines Bachpaten

Auszug aus dem Vordruck eines Bachpatenschaftvertrages

Eine weitere Möglichkeit, sich als Bachpaten einzubringen, ist die Möglichkeit, Mitbürger auf das Thema „Gewässerunterhaltung“ aufmerksam zu machen oder ihnen den Naturraum „Wasser“ näher zu bringen.

So wurde z.B. von den Bachpaten aus Gelsdorf ein Experimentirtag für die Schüler*innen aus der Grundschule Gelsdorf veranstaltet.

Was ist zu beachten?

Bevor Sie das Amt als Bachpate übernehmen, stellen Sie einmal ein paar Überlegungen an. Vielleicht machen Sie sich dazu sogar Notizen:

  • Was ist Ihre Motivation für das Engagement?
  • Welche persönlichen Ziele verfolgen Sie?
  • Was wollen Sie für das Gewässer erreichen?
  • Wie viel Zeit haben Sie für die Bachpatenschaft?
  • Wer wird Sie regelmäßig oder im Bedarfsfall unterstützen (abklären!)?

Es ist wichtig, dass Sie die Situation realistisch einschätzen. Nehmen Sie
sich nur so viel vor, wie Sie auch bewältigen können.

Was kostet mich eine Bachpatenschaft?

Eine Bachpatenschaft ist kostenlos. Der Bachpate verrichtet seine Tätigkeit unentgeltlich. Mit Zustimmung des
Unterhaltungspflichtigen verauslagte Materialkosten werden dem Bachpaten ersetzt.

Bin ich während meiner Tätigkeit als Bachpate versichert?

Der Bachpate ist gemäß § 2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG (BGBI. 1996 I, S. 1260) als für den Unterhaltungspflichtigen Tätiger gesetzlich unfallversichert, sofern er keinen anderweitigen Versicherungsschutz (z. B. Schüler im Rahmen des Unterrichts) genießt oder nicht selbstständig in alleiniger organisatorischer Verantwortung (z. B. Vereinstätigkeit im Rahmen der eigenen
Vereinszwecke) handelt.

Die Versicherung für Haftpflichtschäden richtet sich nach dem vom Unterhaltungspflichtigen abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Zur Wahrung des Haftpflichtversicherungsschutzes sind dem Unterhaltungspflic

htigen ggf. alle in der Patenschaft mitwirkenden Personen
namentlich zu benennen.

Wie lange dauert eine Bachpatenschaft? Ist eine Kündigung möglich?

Die Bachpatenschaft kann von beiden Seiten mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum
Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

An welchem Bachabschnitt werden noch Bachpaten gesucht?

Gewässerkarte Gemeinde Grafschaft mit Einzugsgebieten der jeweiligen Hauptbäche.

  • Altbach (Hier gibt es in einem Teilbereich bereits Bachpaten)
  • Asbach
  • Hahnenbach
  • Bengener Bach (Hier gibt es in einem Teilbereich bereits Bachpaten)
  • Bölinger Bach
  • Burgbach
  • Flipsbach
  • Fuchsbach
  • Godesberger Bach
  • Karweiler Graben
  • Lantershofener Bach
  • Leimersdorfer Bach (Hier gibt es in einem Teilbereich bereits Bachpaten)
  • Nierendorfer Bach
  • Nonnenbach
  • Pützbach
  • Ringener Bach
  • Ruhrbach
  • Swistbach (Hier gibt es in einem Teilbereich bereits Bachpaten)
  • Wiesenquelle
  • Achterbach

Weitere Informationen

Informationen  des Landesministeriums zum Thema „Bachpatenschaften“

Weitere Auskünfte über örtliche Bachpatenschaften in der Gemeinde Grafschaft