Verantwortungsbereich
Von den 10 Themenfeldern der Nationalen Wasserstrategie fallen vier in den Verantwortungsbereich der Unterhalter (nachhaltige, gewässerverträgliche und naturnahe Bewirtschaftung, sowie die Begrenzung von Stoffeinträgen). Das betrifft sowohl das Gewässer an sich, als auch die ökologisch damit korrespondieren
Seitenflächen (Böschung und Randstreifen).
Wesentlich ist dabei die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers und der Gewässerunterhaltung. Haupteinflussfaktor dabei ist die Biodiversität. Im Spannungsfeld von Abflusssicherheit (zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge) und ökologischer Entwicklung sollte die Zielgröße die dem Gewässertyp entsprechende
Biologische Vielfalt sein. Wichtig für die ökologischen Funktionsfähigkeit ist die Dynamik des Gewässers.
Eingriffe in das Gewässerbett sind darauf auszurichten, den Strömungsdruck gewässerindividuell einzustellen, so dass die Strömung ihre segensreichen Wirkungen der Substratsortierung, der Sauerstoffanreicherung und der Strukturausgestaltung optimal entfalten kann. Da dies individuell ist und schwer als Laie einzuschätzen ist, sollte dieser Teil der Unterhaltung immer mit Fachleuten und den Genehmigungsbehörden abgesprochen werden. Eine zu hohe Entnahme von Sedimenten oder dem zu starken Rückschnitt von Böschungssichernder Verkrautung kann zu Schäden führen, die man eigentlich durch die Gewässerunterhaltung verhindern wollte.
Die Gewässerunterhaltung wurde in vielen Kommunen jahrzehntelang vernachlässigt. Seit den Starkregen 2010, 2013 und 2016 ist die Thematik im Zuge der Starkregen- und Hochwasservorsorge wieder zu einem wichtigen Thema in der Gemeinde Grafschaft geworden. Unsere „Blauen Adern der Grafschaft“ ziehen sich in einer Länge von ca. 58km durch das Gemeindegebiet. Das Einzugsgebiet dieser Gewässer dritter Ordnung erstreckt sich aufgrund der topographischen Gegebenheiten über die Gemeindegrenzen hinaus auf ca. 85km.
Aufgaben und Anforderungen einer modernen Gewässerunterhaltung für die Unterhaltungspflichtigen haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Eine Vielzahl von Gesetzen versuchen eine naturschonende, gezielte und effektive Gewässerunterhaltung zu erreichen. Dabei können moderne Methoden und Techniken die Strukturentwicklung fördern und eine Annäherung der Fließgewässer an naturnahe Verhältnisse beschleunigen.
Aufgabe der Gewässerpflege und -entwicklung
Die ökologischen Funktionen der Fließgewässer und die berechtigten Belange aller übrigen Landnutzungen ganz im Sinne des grundlegenden Prinzips der Nachhaltigkeit im Einklang zu halten bzw. zu bringen.
- Gewässer, die sich bereits oder noch in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem erhalten bleiben; nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen soweit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden (§ 6 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).
Ziele der Gewässerunterhaltung
- Erhaltung des Gewässerbettes
- Erhaltung und Entwicklung des Ufers bzw. des Uferbereichs
- Erhaltung/ Förderung der Gewässerökologie
- Bild bzw. Erholungswert der Gewässerlandschaft (Naherholung und Tourismus)
- Rücksicht auf Belange der Fischerei (als Zufluss zur Ahr)
Die Gewässerunterhaltung hat eine ausschließlich wasserwirtschaftliche Zweckbestimmung und umfasst daher nur Maßnahmen, die auf das Gewässer bezogen sind. Insbesondere gehören dazu Maßnahmen zur Sicherung des Wasserabflusses sowie die Sicherung und naturnahe Gestaltung der Ufer, soweit das erforderlich ist. Maßgeblich sind alleine die Anforderungen an eine naturverträgliche Unterhaltung und an die gesamtökologische Betrachtungsweise, und nicht etwa ein oberflächlicher oder rein visueller Blickwinkel. Räumungsmaßnahmen sind bei natürlichen Gewässern also nur noch durchzuführen, um auf Grund von Abflusshindernissen zu besorgende schädliche Auswirkungen auf das Ufer bzw. angrenzender Flächen zu verhindern oder einer Sohlanhebung oder Auenauflandung entgegenzuwirken.
Aufgaben der Gewässerunterhaltung
Hierzu wurde im Rahmen des §39 WHG i.V.m. §34 LWG ein Aufgabenkatalog erstellt, der die Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Zuge der wasserwirtschaftlichen Askpekte umfasst:
Erhaltung des Gewässerbetts
- Standortgerechte Pflanzen
- Sicherung der Böschung, sollte dies wasserwirtschaftlich notwendig sein
Erhaltung der Ufer
Ufergestaltung
• Ein naturnahes Ufer dient nicht nur der Natur, sondern schützt auch
Ihr Grundstück. Wurzeln standortgerechter Gehölze befestigen das Ufer.
• Keine Befestigung der Ufer mit Mauern oder sonstigen Materialien,
wie z. B. Betonplatten, Bauschutt, Brettern o. ä..
wichtig: Uferverbau nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit der
zuständigen Wasserbehörde (Eine Genehmigung ist erforderlich.
- Pflege des Böschungsbereiches und des 10m- Uferstreifens
- Entfernung Strauchwerk, Müll und anderen Gegenständen, die nicht ins Gewässer gehören
- Uferstreifen in angemessener Breite bewirtschaften
- Baumunterhaltung (-> Siehe Baumunterhaltung)
Erhaltung des Gewässers
- Freihalten des Durchflusses am Gewässer
- Ökologische Funktionsfähigkeit
Welcher Bereich muss unterhalten werden?
Aufgaben der Gemeinde Grafschaft im Zuge der Gewässerunterhaltung und im Zuge der Prüfung der Durchgängigkeit
2016 wurden zwei Außendienstmitarbeiter eingestellt, die sich ausschließlich um die Gewässerunterhaltung der Gemeinde Grafschaft kümmern. Die Gemeinde Grafschaft hat, wie aus dem Schaubild der Zuständigkeiten der Gewässerunterhaltung (s.o.) ersichtlich, nur bei den gemeindeeigenen Parzellen am Gewässer eine volle Unterhaltungspflicht. Aber auch bei allen anderen Parzellen ist die Gemeinde Grafschaft als Kontrollorgan gefordert.
Im Zuge der Starkregen- und Hochwasservorsorge sind noch zusätzliche Aufgaben angefallen, derer sich die Gewässerunterhalter auch annehmen.
- Kontrolle der Gewässer dritter Ordnung und die Gewährleistung der Durchgängigkeit des Gewässers
- Kontrolle sämtlicher Einlaufbauwerke
- Kontrolle, Pflege und Wartung der Hochwasserrückhaltebecken, sowie der Schlammfänger und anderen Sonderbauwerken
- Meldung von Verstößen gegen das LWG oder die Wasserrahmenrichtlinien
- Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern dritter Ordnung (Renaturierungs- und Sicherungsmaßnahmen am Gewässer; Ausbaggern der Bäche etc.)
- Pflege der erforderlichen Gerätschaften und Maschinen
- Mitwirken in der Wasserwehr
- Regelmäßige Weiterbildung im Bereich Gewässerunterhaltung und Starkregenvorsorge
Duldungspflicht des Eigentümers
Sollten seitens der Gemeinde im Zuge der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungspflicht Maßnahmen notwendig sein, sind folgende Aspekte vom Eigentümer zu dulden:
- Duldung einer Maßnahme auf dessen Parzelle an sich
- Duldung des Betretens und Befahrens
- Duldung des Überhangs an Ufervegetation, soweit dieser aus wasserwirtschaftlichen Gründen (z.B. Beschattung) notwendig ist
- Duldung der Einebnung von Aushub
- Duldung der (zeitweisen) Einschränkung der Nutzbarkeit
Hierfür erhält der Eigentümer grundsätzlich keinen finanziellen Ausgleich, da diese Maßnahmen aufgrund der Sozialpflichtigkeit zumutbar sind. In Ausnahmen ist ein Schadensersatz zwischen der Gemeinde und dem Betroffenen abzustimmen.
Gewässerrandstreifen
Daneben verfügen die Wasserbehörden mit dem neuen Instrument der Gewässerrandstreifen (§ 33 LWG) nunmehr über die Möglichkeit, diffuse Stoffeinträge, z. B. aus der Landwirtschaft zu mindern bzw. abzupuffern; dieses ist aber nicht Aufgabe der kommunalen Träger, sondern der Landesbehörden.
Bisher sind im Gebiet der Gemeinde Grafschaft noch keine Gewässerrandstreifen von der zuständigen Stelle (Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord)) ausgewiesen worden.
Problematik: Flächenverfügbarkeit steigern
Für die naturnahe Gewässerentwicklung brauchen die Gewässer Platz; dies scheitert zu oft an den tatsächlichen Eigentumsstrukturen an den Gewässern.
Die Gemeinde möchte das Gewässer renaturieren, Planung und Finanzierung stehen. Hierzu wird zusätzlich Fläche entlang des Gewässers benötigt. Dieses ist im privaten Eigentum.
Häufige Probleme:
- Es werden völlig überzogene Kaufpreisforderungen gestellt – Ausnutzung der „Notlage“
- Es können am Ende nur wenige oder nur Teile der notwendigen Grundstücke erworben werden, damit ist jedoch das Gesamtkonzept nicht mehr umsetzbar, eine Renaturierung atomisierter Einzelabschnitte geht nicht/ist wasserwirtschaftlich unsinnig.
DESWEGEN: Die gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen brauchen mehr Unterstützung durch das Land und bessere Anreize für Eigentümer der Anliegergrundstücke zur Abgabe von Flächen. Flankierende Instrumente, wie Bodenordnungsverfahren (als vereinfachte Unternehmensflurbereinigung) und obligatorische Gewässerrandstreifen, sind vermehrt einzusetzen.
Wollen Sie die Plichten der Gewässerunterhaltung nicht mehr selbst tragen? Die Gemeinde Grafschaft ist gerne bereit, ihren Gewässerrandstreifen oder vielleicht sogar die gesamte Fläche zu erwerben. Bitte einfach melden.