Praxishilfen allgemein

Sich zu informieren, ist die halbe Miete. Daher informieren Sie sich, stellen Sie Rückfragen und arbeiten Sie Ihre persönliche „Checkliste“ ab.

Hier ist z.B. ein Link zu Aufklärungsvideos, die das Land Baden-Württemberg zum Thema Hochwasservorsorge bei Privatleuten in Auftrag gegeben hat.

Des Weiteren hat die Gemeinde Grafschaft eine Zusammenstellung von Maßnahmen aufgestellt. Hierbei galt der Anspruch an die Maßnahmen, den neuesten Standards zu genügen und sich dabei in der Praxis besonders bewährt haben.

Generelle Empfehlungen:

  • Verwendung wasserresistenter bzw. wasserbeständiger Bau- und Ausbaumaterialien (z. B. Kalk, Zement, Steinzeug statt Gips, Textilien, Holz, Kork)
  • Risikoangepasste Raumausstattung
  • Verzicht auf hochwertige Einrichtungen und Wertgegenstände in gefährdeten Gebäudebereichen
  • Verzicht auf Lagerung von wichtigen, sensiblen, teuren oder wassergefährdenden Gegenständen in Kellerräumen

    Küche im Kellergeschoss ohne Unterschränke

  • Verlegung zentraler Elektroinstallationen, Heizung und sonstiger schadensträchtiger Haustechnik in höhere Etagen bzw. ungefährdete Gebäudebereiche

Vorbeugende Maßnahmen:


(Quelle www.starkgegenstarkregen.de)
    • Planen Sie beim Hausbau ein, dass alle Eingangsbereiche mindestens 15 bis 20 Zentimeter höher sind als die umgebende Geländeoberfläche.
    • Überprüfen Sie die Lage des Gebäudes. Bereits leichte Hanglagen, die auf das Haus zuführen, können zu massivem Wassereinfall führen.
    • Kontrollieren Sie den Abwasserkanal im Haus regelmäßig. Lassen Sie eine Rückstausicherung einbauen.

      Bürgerinformation zur Grundstückentwässerung (Video ca. 70 MB)

    • Sorgen Sie in tiefer liegendem Gelände durch ausreichend breite Abflussmöglichkeiten dafür, dass durch die Eingangs- oder Terrassentüren kein Wasser in das Haus eindringen kann. Ebenerdige Terrassentüren müssen dicht sein und zusammen mit den Fensterelementen dem Wasserdruck standhalten können.

      Mobiles Fluttor in Eingangsbereich eines Hauses in Grafschaft Nierendorf

    • Stocken Sie Lichtschächte mindestens 15 Zentimeter auf.
    • Wenn sich Dachrinnen oberhalb von Lichtschächten befinden, decken Sie diese zusätzlich ab, sodass kein Schwallwasser vom Dach in den Lichtschacht dringen kann.

Sicherung des Kellerabganges vor Schwallwasser aus der Regenrinne in Grafschaft Oeverich

  • Bringen Sie im Inneren des Gebäudes an der tiefsten Stelle jeweils in der Nähe von Eingängen einen Pumpensumpf und Tauchpumpen an, am besten in Verbindung mit einem Notstromaggregat.
  • Kontrollieren Sie Zufahrten von der Straße in tiefer liegende Garagen. Sie sind das Einfallstor von Sturzfluten, die von Straßen herkommen. Schwellen können helfen.
  • Achten Sie bei Kellertreppen oder Zugängen zu Souterrainwohnungen darauf, dass Schwellen eingebaut werden. Diese sollten ebenfalls 15 Zentimeter hoch sein. Sichern Sie auch Treppenwangen gegen Sturzfluten.

Ungesicherter Treppenabgang; das Wasser kann ungehindert die Treppe abwärts in den Kellerbereich fließen

Einbau einer 10 cm hohen Schwelle vor Abgang zum Keller

  • Sichern Sie Ihre Heizöltanks durch Verankerungen und Sichern durch Zurrbänder (Spezialfirmen bieten dies mit Garantien an!).

    Sicherheitstanks für Heizöl

  • Sichern Sie alle Gefahrenstoffe im Erd- und Kellergeschoss.
  • Stellen Sie im Keller befindliche Elekrogeräte (z.B. Waschmaschine und Trockner) auf Podeste, um diese vor eindringendem Wasser zu schützen.

    Podesterhöhung für Waschmaschine und Trockner

Verhalten vor Starkregen oder Sturzfluten:
Da bei Sturzfluten keine oder kaum Vorwarnzeit besteht, sollte im Vorfeld festgelegt sein, welche Aufgaben im Einzelfall noch erledigt werden können und wer diese übernimmt. Sinnvollerweise sollten die Abläufe in Checklisten festgehalten und vorher innerhalb der Familie oder mit der Nachbarschaft gemeinsam geübt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn noch Objektschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

    • Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, sollte eine persönliche Notfallausrüstung für den Hochwasserfall vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Gummistiefel, Gummihandschuhe, Universalwerkzeug, Taschenlampe, Schaufel, ggf. Medikamente und Verbandszeug, etc. aber auch eventuell eine Pumpe und Sandsäcke.
    • Schutzmaßnahmen, wie Dammbalken oder Fluttore sollten griffbereit liegen.
    • Sichern Sie Eingänge (Türen) und Fenster im Erdgeschoss und Kellergeschoss gegen das Eindringen von Wasser ab.
  • Der Urlaubsfall sollte mit den Nachbarn abgesprochen sein.
  • Ein persönlicher Notfallplan zur zielgerichteten Vorbereitung auf Hochwasser soll praktische Dinge regeln, wie z. B. in welcher Reihenfolge Mobiliar und andere Gegenstände aus den wassergefährdeten Räumen entfernt bzw. gegen Aufschwimmen gesichert werden, oder falls mobile Schutzsysteme vorhanden sind, wer die Systeme im Ereignisfall-auch bei Urlaub-montiert oder wann der Strom im Gebäude abgeschaltet werden muss.
  • Verstauen Sie wichtige Dokumente und Wertsachen in wasserdichten Behältnissen oder deponieren Sie diese im Vorfeld an hochgelegenen Stellen oder in den oberen Stockwerken des Gebäudes.

Verhalten während des Starkregens oder Sturzfluten:

    • Sichern Sie Eingänge (Türen) und Fenster im Erdgeschoss und Kellergeschoss gegen das Eindringen von Wasser ab, sollten Sie dies im Vorfeld nicht bereits erledigt haben.
    • Bleiben Sie Zuhause. Vermeiden sie unnötige Gänge nach draußen.
  • Verfolgen Sie die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) und Meldungen der Regionalprogramme.
  • Schalten Sie den Strom für die Gebäudeteile und Räume ab, die vom eventuell eindringenden Wasser gefährdet beziehungsweise betroffen sind.
  • Bei einem Notfall wählen Sie den Notruf der Feuerwehr (112).
  • Benutzen Sie ein Mobiltelefon nur in Notfällen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
  • Helfen Sie Ihren Nachbarn. Achten Sie auf hilfsbedürftige Personen in der Nähe. (Achtung: Selbstschutz geht vor!)
  • Kanaldeckel in privaten und öffentlichen Flächen sollten nicht herausgenommen werden, um den Abfluss zu verbessern. Fehlen sie dennoch, sollte der Schacht markiert werden, z.B. durch einen Besenstiel. Generell kann es durch das Herausnehmen von Kanaldeckeln zu gefährlichen Situationen kommen. Werden zusätzlich zu den Deckeln auch die Schmutzfänger mit herausgenommen, werden hohe Schmutzfrachten in die Kanalisation eingebracht.
  • Bei Sturzfluten werden ungeheure Fließgeschwindigkeiten erreicht. Um Personenschäden zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Anlieger der Flutwelle fernbleiben (zu Fuß und mit dem Auto).
  • Verstauen Sie wichtige Dokumente und Wertsachen in wasserdichten Behältnissen oder deponieren Sie diese im Vorfeld an hochgelegenen Stellen oder in den oberen Stockwerken des Gebäudes.
  • Bereiten Sie sich auf mögliche Stromausfälle oder Ausfälle anderer Versorgungsdienste vor. (Notfalltasche mit erste Hilfe Koffer, Taschenlampe, Trinkwasser in Flaschen, „Notfallsnack“ etc.)

Verhalten nach Starkregen oder Sturzfluten:

  • Überprüfen Sie das Gebäude auf Schäden. Gegebenenfalls sollten Sie einen Gutachter hinzuziehen.
  • Trocknen Sie betroffene Bereiche möglichst schnell, um Bauschäden, Schimmelpilz- oder Schädlingsbefall entgegenzuwirken.
  • Lassen Sie beschädigte Bausubstanz, Heizöltanks und elektrische Geräte durch einen Fachmann überprüfen.
  • Sollten trotz aller Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen Schadstoffe (z.B. Heizöl oder Chemikalien) in das ins Gebäude eingedrungene Wasser gelangt sein, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr oder das Ordnungsamt.
  • Informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung und beachten Sie deren Anweisungen.
  • Machen Sie Fotos von Schäden zur Beweissicherung.
  • Starkregen oder Sturzfluten können immer wieder auftreten. Beseitigen Sie daher erkannte Schwachstellen schnellstmöglich.
  • Informieren Sie sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft über mögliche Soforthilfen oder Hilfen von Kreis und Land. Beachten Sie die Informationen auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft, die Veröffentlichungen in den Amtsblättern oder die in den Sitzungen von den Gremien beschlossenen Maßnahmen (Bürgerinformationssystem Gemeinde Grafschaft oder die Veröffentlichungen auf der Homepage www. gemeinde-grafschaft.de)
  • Bei Sichtungen von Schäden in der Infrastruktur oder auf freiem Gelände melden Sie diese bitte mit möglichst genauer Ortsangabe oder mit Anlage von Fotos an die verantwortliche Stelle der Gemeinde Grafschaft.
  • Unrat, der sich auf einem Grundstück angesammelt hat, ist als Abfall einzustufen, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Eine Entsorgung in den Bach kann strafrechtlich verfolgt werden. Gleiches gilt für Schlamm.