Gewässerentwicklung

Was ist Gewässerentwicklung?

Die Gewässerentwicklung ist eine fachübergreifende wasserwirtschaftliche Querschnittsaufgabe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum wasserrechtlich definierten Bewirtschaftungsziel des guten ökologischen Gewässerzustands. Die naturnahe Gewässerentwicklung leistet dabei einen Beitrag zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und damit auch zu deren Erholungsfunktion für den Menschen. Die Vermeidung und Verminderung von Hochwasser- und Starkregenrisiken ist zudem integrativer Bestandteil einer nachhaltigen Gewässerentwicklung.

Wer ist zuständig?

Die Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast sind zuständig für die Gewässerentwicklung (§ 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Was ist ein Gewässerentwicklungsplan?

Der Gewässerentwicklungsplan (GEP) sorgt für eine übersichtliche Darstellung der erforderlichen Unterhaltungs-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Anhand einer Defizitanalyse durch den Vergleich mit dem potenziell natürlichen Gewässerzustand sowie unter Berücksichtigung umsetzbarer
Zielvorgaben werden individuelle gewässerökologische Aufwertungen erarbeitet. Dies erfolgt unter Beachtung der vorhandenen Randbedingungen (Hochwasserschutz, Grundwasserstand, Denkmalschutz, Gewässernutzungen, Infrastruktur, Schutzgebiete, Vorkommen gefährdeter Arten).

Ein zielgerichtetes, planerisches Handeln spart Ressourcen und ermöglicht Synergien mit anderen Fachgebieten. Die großräumige Betrachtung erlaubt die optimierte Festlegung und Lokalisierung
der erforderlichen Maßnahmen inklusive deren Flächenbedarf. Für die nicht in den Bewirtschaftungsplänen des Landes betrachteten Gewässer ist der GEP das wichtigste Instrument.
Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden über die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft des Landes Rheinland-Pfalz oft nur noch gefördert, wenn sie in einem GEP oder im Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG beschrieben und begründet sind.