Problembewusstsein
Es gibt keinen Anspruch, dass die Starkregen- und Hochwasserschäden von der öffentlichen Hand oder der Gemeinschaft aller getragen bzw. ersetzt werden. Im Gegenteil gibt es eine gesetzlich verankerte Pflicht der Betroffenen, Hochwasserschäden bzw. deren Schadenspotentiale nach Möglichkeit zu minimieren (§5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2009)
§ 5 WHG
Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
- eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
- eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
- die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
- eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Die Bürger stehen in der Pflicht, sich regelmäßig über das Thema Starkregen- und Hochwasserprävention zu informieren und sich auf mögliche Starkregen- und Hochwasserereignisse einzustellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört, sich in Eigenverantwortlichkeit vor dem nächsten Starkregen:
- Die Nutzung der Gefährdungslage zu analysieren und ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen (Objektschutz, Pumpen, Materialien) zu organisieren -> siehe „Praxishilfen allgemein“
- Einen differenzierten und auf die eigenen Möglichkeiten abgestimmten Aktionsplan zu entwickeln bis hin zur möglichen Evakuierung (Eigenschutz).
- Vorauszuplanen, wie die Tätigkeiten, die der Aktionsplan fordert, unter Notsituationsbedingungen vollständig und kontrolliert abzuarbeiten sind. (Hier empfiehlt sich ein Zusammenarbeit mit den Nachbarn)
- Hochwasserangepasste Nutzung des Gewässerumfeldes (Verzicht auf die Lagerung von beweglichen Gegenständen, die von Hochwasser abgetrieben werden können)
Wichtig ist also: Eine gute Starkregenvorsorge muss mehr als nur bauliche Maßnahmen abdecken. Ihr Ziel sollte umfassender sein und von vornherein danach streben, „negative
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten nachhaltig zu verringern“. Wie schon beim Starkregen gilt: Eine Sturzflut trifft die Bevölkerung meist unvorbereitet, denn auch in hochtechnisierten Staaten wie Deutschland ist eine Vorwarnung kaum möglich: Und selbst wenn eine Warnung vor Starkregen und Sturzfluten erfolgt, so können in der verbleibenden, kurzen Zeit höchstens noch kosmetische, jedoch keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr ergriffen werden.
Praxishilfen allgemein
Zusammenstellung von Maßnahmen mit dem Anspruch, den neuesten Standards zu genügen und sich dabei in der Praxis besonders bewährt haben.
Generelle Empfehlungen:
- Verwendung wasserresistenter bzw. wasserbeständiger Bau- und Ausbaumaterialien (z. B. Kalk, Zement, Steinzeug statt Gips, Textilien, Holz, Kork)
- Risikoangepasste Raumausstattung
- Verzicht auf hochwertige Einrichtungen und Wertgegenstände in gefährdeten Gebäudebereichen
- Verzicht auf Lagerung von wichtigen, sensiblen, teuren oder wassergefährdenden Gegenständen in Kellerräumen
- Verlegung zentraler Elektroinstallationen, Heizung und sonstiger schadensträchtiger Haustechnik in höhere Etagen bzw. ungefährdete Gebäudebereiche
Vorbeugende Maßnahmen:
- Planen Sie beim Hausbau ein, dass alle Eingangsbereiche mindestens 15 bis 20 Zentimeter höher sind als die umgebende Geländeoberfläche.
- Überprüfen Sie die Lage des Gebäudes. Bereits leichte Hanglagen, die auf das Haus zuführen, können zu massivem Wassereinfall führen.
- Kontrollieren Sie den Abwasserkanal im Haus regelmäßig. Lassen Sie eine Rückstausicherung einbauen.
- Sorgen Sie in tiefer liegendem Gelände durch ausreichend breite Abflussmöglichkeiten dafür, dass durch die Eingangs- oder Seitentüren kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Ebenerdige Türen müssen dicht sein und zusammen mit den Fensterelementen dem Wasserdruck standhalten können.
- Stocken Sie Lichtschächte mindestens 15 Zentimeter auf.
- Wenn sich Dachrinnen oberhalb von Lichtschächten befinden, decken Sie diese zusätzlich ab, sodass kein Schwallwasser vom Dach in den Lichtschacht dringen kann.
- Bringen Sie im Inneren des Gebäudes an der tiefsten Stelle jeweils in der Nähe von Eingängen einen Pumpensumpf und Tauchpumpen an, am besten in Verbindung mit einem Notstromaggregat.
- Kontrollieren Sie Zufahrten von der Straße in tiefer liegende Garagen. Sie sind das Einfallstor von Sturzfluten, die von Straßen herkommen. Schwellen können helfen.
- Achten Sie bei Kellertreppen oder Zugängen zu Souterrainwohnungen darauf, dass Schwellen eingebaut werden. Diese sollten ebenfalls 15 Zentimeter hoch sein. Sichern Sie auch Treppenwangen gegen Sturzfluten.
- Sichern Sie Ihre Heizöltanks durch Verankerungen und Sichern durch Zurrbänder (Spezialfirmen bieten dies mit Garantien an!).
- Sichern Sie alle Gefahrenstoffe im Erd- und Kellergeschoss.
- Stellen Sie im Keller befindliche Elekrogeräte (z.B. Waschmaschine und Trockner) auf Podeste, um diese vor eindringendem Wasser zu schützen.
Verhalten vor Starkregen oder Sturzfluten:
Da bei Sturzfluten keine oder kaum Vorwarnzeit besteht, sollte im Vorfeld festgelegt sein, welche Aufgaben im Einzelfall noch erledigt werden können und wer diese übernimmt. Sinnvollerweise sollten die Abläufe in Checklisten festgehalten und vorher innerhalb der Familie oder mit der Nachbarschaft gemeinsam geübt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn noch Objektschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
- Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, sollte eine persönliche Notfallausrüstung für den Hochwasserfall vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Gummistiefel, Gummihandschuhe, Universalwerkzeug, Taschenlampe, Schaufel, ggf. Medikamente und Verbandszeug, etc. aber auch eventuell eine Pumpe und Sandsäcke.
- Schutzmaßnahmen, wie Dammbalken oder Fluttore sollten griffbereit liegen.
- Sichern Sie Eingänge (Türen) und Fenster im Erdgeschoss und Kellergeschoss gegen das Eindringen von Wasser ab.
- Der Urlaubsfall sollte mit den Nachbarn abgesprochen sein.
- Ein persönlicher Notfallplan zur zielgerichteten Vorbereitung auf Hochwasser soll praktische Dinge regeln, wie z. B. in welcher Reihenfolge Mobiliar und andere Gegenstände aus den wassergefährdeten Räumen entfernt bzw. gegen Aufschwimmen gesichert werden, oder falls mobile Schutzsysteme vorhanden sind, wer die Systeme im Ereignisfall-auch bei Urlaub-montiert oder wann der Strom im Gebäude abgeschaltet werden muss.
- Verstauen Sie wichtige Dokumente und Wertsachen in wasserdichten Behältnissen oder deponieren Sie diese im Vorfeld an hochgelegenen Stellen oder in den oberen Stockwerken des Gebäudes.
Verhalten während Starkregens oder Sturzfluten:
- Sichern Sie Eingänge (Türen) und Fenster im Erdgeschoss und Kellergeschoss gegen das Eindringen von Wasser ab, sollten Sie dies im Vorfeld nicht bereits erledigt haben.
- Bleiben Sie Zuhause. Vermeiden sie unnötige Gänge nach draußen.
- Verfolgen Sie die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) und Meldungen der Regionalprogramme.
- Schalten Sie den Strom für die Gebäudeteile und Räume ab, die vom eventuell eindringenden Wasser gefährdet beziehungsweise betroffen sind.
- Bei einem Notfall wählen Sie den Notruf der Feuerwehr (112).
- Benutzen Sie ein Mobiltelefon nur in Notfällen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn. Achten Sie auf hilfsbedürftige Personen in der Nähe. (Achtung: Selbstschutz geht vor!)
- Kanaldeckel in privaten und öffentlichen Flächen sollten nicht herausgenommen werden, um den Abfluss zu verbessern. Fehlen sie dennoch, sollte der Schacht markiert werden, z.B. durch einen Besenstiel. Generell kann es durch das Herausnehmen von Kanaldeckeln zu gefährlichen Situationen kommen. Werden zusätzlich zu den Deckeln auch die Schmutzfänger mit herausgenommen, werden hohe Schmutzfrachten in die Kanalisation eingebracht.
- Bei Sturzfluten werden ungeheure Fließgeschwindigkeiten erreicht. Um Personenschäden zu vermeiden, ist es notwendig, dass die Anlieger der Flutwelle fernbleiben (zu Fuß und mit dem Auto).
- Verstauen Sie wichtige Dokumente und Wertsachen in wasserdichten Behältnissen oder deponieren Sie diese im Vorfeld an hochgelegenen Stellen oder in den oberen Stockwerken des Gebäudes.
- Bereiten Sie sich auf mögliche Stromausfälle oder Ausfälle anderer Versorgungsdienste vor. (Notfalltasche mit erste Hilfe Koffer, Taschenlampe, Trinkwasser in Flaschen, „Notfallsnack“ etc.)
Verhalten nach Starkregen oder Sturzfluten:
- Überprüfen Sie das Gebäude auf Schäden. Gegebenenfalls sollten Sie einen Gutachter hinzuziehen.
- Trocknen Sie betroffene Bereiche möglichst schnell, um Bauschäden, Schimmelpilz- oder Schädlingsbefall entgegenzuwirken.
- Lassen Sie beschädigte Bausubstanz, Heizöltanks und elektrische Geräte durch einen Fachmann überprüfen.
- Sollten trotz aller Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen Schadstoffe (z.B. Heizöl oder Chemikalien) in das ins Gebäude eingedrungene Wasser gelangt sein, verständigen Sie bitte umgehend die Feuerwehr oder das Ordnungsamt.
- Informieren Sie bitte umgehend Ihre Versicherung und beachten Sie deren Anweisungen.
- Machen Sie Fotos von Schäden zur Beweissicherung.
- Starkregen oder Sturzfluten können immer wieder auftreten. Beseitigen Sie daher erkannte Schwachstellen schnellstmöglich.
- Informieren Sie sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft über mögliche Soforthilfen oder Hilfen von Kreis und Land. Beachten Sie die Informationen auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft, die Veröffentlichungen in den Amtsblättern oder die in den Sitzungen von den Gremien beschlossenen Maßnahmen (Bürgerinformationssystem Gemeinde Grafschaft oder die Veröffentlichungen auf der Homepage www. gemeinde-grafschaft.de)
- Bei Sichtungen von Schäden in der Infrastruktur oder auf freiem Gelände melden Sie diese bitte mit möglichst genauer Ortsangabe oder mit Anlage von Fotos an die verantwortliche Stelle der Gemeinde Grafschaft.
- Unrat, der sich auf einem Grundstück angesammelt hat, ist als Abfall einzustufen, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Eine Entsorgung in den Bach kann strafrechtlich verfolgt wer-den. Gleiches gilt für Schlamm.