Baumunterhaltung

Die Baumunterhaltung ist in zwei wichtige Bereiche aufzuteilen- die Unterhaltung der Bäume und des Gehölzes am Bach, also im Böschungsbereich und im Bereich des 10-Meter-Streifens, und in die Unterhaltung des Totholzes am und im Bach (Totholzmanagement).

Baum- und Gehölzpflege am Gewässer

Bis in die 1960er Jahre war die Gehölzpflege für viele Anlieger des Baches aus Eigennutzen selbstverständlich. Viele Öfen wurden mit Holz befeuert, sodass die Bäume regelmäßig als Brandholz geschlagen und nur ein Stamm stehen blieb. Das Wurzelwerk sicherte die Böschung und die lichte Stelle wurde bald durch einen neuen Jungbaum gefüllt.  Seit der Nutzung von Öl und Gas als Brennstoffe wird Brennholz als Rohstoff nur noch aus  Gehölzen mit hohem Brennwert (im Forstwald) geschlagen. Deshalb konnten die Gehölze am Gewässer jahrzehntelang in ohne Pflegerückschnitte oder Fällungen wachsen.

Gerade Gehölze, die eigentlich nicht an ein Gewässer dritter Ordnung gehören, da diese durch Ihre Größe, ihrer Wurzelart oder anderer Dinge Probleme verursachen (Obstgehölze, Eichen, Nadelgehölze oder auch Silberweiden), sind heute die größten Problemverursacher. Sie brechen unkontrolliert, entwurzeln oder wachsen zu hoch, sodass sie zu einem Problem der Verkehrssicherheit werden.

Tote Bäume am Swistbach in Grafschaft-Esch; Quelle: Gemeinde Grafschaft 2019

Deshalb müssen in den kommenden Jahren im Zuge der Gewässerunterhaltung teils großflächige Durchforstungen statt finden, damit das Gewässer nicht mehr durch einen „Wald“ dominiert wird, sondern nur noch von gewässergeeigneten Gehölzen zur Beschattung gesäumt wird. Die Durchforstungen müssen bei größeren Fällmaßnahmen (, dies gilt also nicht für die Entfernung von einzelnen Bäumen) immer mit der zuständigen Fachbehörde abgesprochen werden. Denn durch die umfangreichen Naturschutzrichtlinien sind hierbei viele Kleinigkeiten zu beachten, die man als „Laie“ oft nicht bedenkt.

Seit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 werden Fällzeiträume aus Gründen des Artenschutzes in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar eines Jahres einheitlich vorgegeben. Auch Naturschutz beginnt zuerst vor der eigenen Haustür. Daher bittet der Fachdienst Umwelt auch im privaten Umfeld das Verbot von Fällungen und Auf-den-Stock-Setzen zur Unzeit zu beachten.

Ein Fällverbot im Frühjahr und Sommer galt nach Landesrecht bisher nur im Außenbereich. Es betrifft jetzt inner- und außerorts Eigentümer, Nutzer und Bauherrn, die auf ihrem Grundstück Bäume beseitigen oder Hecken und Gebüsche abschneiden wollen. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind in den Tabuzeiten größere Eingriffe in den Grünbestand nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Sie bedürfen ansonsten einer gesonderten Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde (Befreiung vom artenschutzrechtlichen Verbot). Weitere Informationen hierzu können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung Ahrweiler erfragen.

Genehmigungsfrei zulässig bleiben der schonende Form- und Pflegeschnitt, mit dem Zuwachs beseitigt oder die Gehölze gesund erhalten werden. Das Verbot gilt nicht für behördlich durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn diese im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.

Die Regelung dient vor allem dem Schutz unserer Vogelwelt während der Brutzeit. Alte Bäume weisen häufig Höhlen oder Spalten auf, die oft als Mangel oder Grund zur Fällung angesehen werden. Gleichzeit dienen diese natürlichen Strukturen aber Höhlenbrütern und verschiedenen Fledermäusen als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte. Diese Regelung soll den Tieren einen Minimalschutz vor Störung oder Tötung gewährleisten.

Totholzmanagement

Totholz ist natürlicher Bestandteil unserer Gewässer. Es schafft vielfältige Lebensräume und ist gleichzeitig Nahrungsgrundlage für viele Tier- und Pflanzenarten im und am Wasser. Moderne Gewässerunterhaltung sollte die Entstehung von Totholz fördern und so viel Totholz als möglich im Gewässer belassen. Wo dies aus Gründen des Hochwasserschutzes problematisch sein kann, muss das Totholz jedoch entfernt werden oder fachmännisch gesichert und regelmäßig kontrolliert werden.

Beispiel der Planung des Totholzmanagements am Gewässer; Quelle: Schutzkonzept Totohlz-Management: Belassen oder Einbringen von Totholz in Renaturierungsstrecke; Veränderung von Form und Lage sowie Fixierung von Totholz mit hoher Verdriftungsgefahr in Übergangsstrecke; Rückhalt von großen Totholz-Elementen kurz oberhalb von Gefahrenstellen durch Totholzfänger sowie Rückhalt von kleinen Totholz-Elementen durch Rechen, sofern notwendig (nach Gerhard & Reich, 2001, verändert)

Bedeutung und Funktion des Totholzes

Totholz fördert die Eigendynamik des Gewässers, indem es wichtige Strukturen im Gewässer wie z.B. Kolke, Auflandungen, Uferabbrüche bildet.
Zusätzlich liefert es einen wichtigen Beitrag zum dezentralen Hochwasserschutz, da sich durch die Störelemente im Gewässer die Fließgeschwindigkeit verlangsamt oder das Wasser durch gezieltes Aufstauen in Retensionsräumen sammelt und nach und nach abfließt. Dies sollte jedoch nur für den Außenbereich gelten. Im Innenbereich der Besiedlung sollte der Fokus auf einem schnellen und schadensfreien Wasserdurchfluss liegen. Daher ist hier die Sicherung und die regelmäßige Entfernung und Kontrolle des Totholzes besonders wichtig.

Standortgerechte Gehölze

Viele Bäume wurden in den letzten Jahrzehnten an die Uferböschung gesetzt, ohne zu berücksichtigen, ob das Gehölz mit den dort vorherrschenden Bedingungen kompatibel sind.

Durch die oft vorherrschende Staunässe gehen diese Gehölze schneller kaputt, sodass deren Standsicherheit gefährdet ist. Diese Bäume sollte sukzessiv (nach und nach) gefällt und durch Standortgerechte Gehölze ersetzt werden. Hier eignen sich vor allem Erlen- und Eschenarten.

Steckbrief Böschungsbäume Fließgewässer Blau-Plus Informationsbrief 1994